Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge

Geltungsbereich

 Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge über Sprachdienstleistungen, insbesondere über die Erbringung von Übersetzungsleistungen und der Vornahme von Dolmetschleistungen, zwischen dem Servicebüro für Übersetzungen und Dokumentenangelegenheiten, Inhaberin Anita Salinas Castillo, und ihren Auftraggebern (im Folgenden: „Auftraggeber"), im Folgenden SÜD genannt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für SÜD nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

Umfang des Dolmetsch- oder Übersetzungsauftrages

Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Die Sprachdienstleistungen, insbesondere die Übersetzung und das Dolmetschen, werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
Sofern SÜD dies für zweckmäßig oder erforderlich hält, wird zum Zweck der Ausführung sämtlicher Geschäfte das Recht vorbehalten, Dritte hierzu zu beauftragen. Der Sorgfaltspflicht ist jedenfalls nachgekommen, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher handelt. Insbesondere wird sich das Recht für die Einschaltung Dritter für den Fall vorbehalten, dass SÜD wegen Krankheit o. ä. Gründe an der termingerechten Ausführung des Auftrages gehindert ist. Für den Fall der Einschaltung eines Dritten bleibt es bei den geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und SÜD. Ein Wechsel des Vertragspartners findet nicht statt.
Für die Übersetzung gilt darüber hinaus folgendes:
Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Informationen und Unterlagen, die zur Erbringung der Sprachdienstleistung, insbesondere der Übersetzung und des Dolmetschens, notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig bei Auftragserteilung SÜD zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Fachterminologie des Auftraggebers, interne Begriffe etc.)
Für Übersetzungen gilt insbesondere, dass der Auftraggeber SÜD rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten hat (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber SÜD einen Korrekturabzug zu überlassen.
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von SÜD.

Termine

Lieferfristen sind, sofern angegeben, unverbindlich und geben nur einen voraussichtlichen Liefertermin an.
Liefertermine werden erst verbindlich, wenn sie von SÜD als solche schriftlich bestätigt wurden.
Kommt SÜD durch Nichteinhaltung der verbindlichen Termine in Verzug, ist der Auftraggeber erst dann berechtigt die Annahme der Arbeit zu verweigern, wenn eine vorher schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist schuldhaft nicht eingehalten wurde.

Mängelbeseitigung

SÜD behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung und Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
Eine Rückgriffhaltung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. SÜD haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt, unabwendbarer Naturereignisse sowie für nicht vertretbare Schäden durch Virenbefall elektronischer Daten.

Haftung

SÜD haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Wird SÜD aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt sie der Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung frei.
Die Haftung ist, soweit eine Begrenzung gesetzlich zulässig ist, der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.
Bearbeitungsverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, deren Eintritt nicht in der Sphäre von SÜD liegt, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikations- oder Transportmittel, Netz- und Serverfehler, durch nicht von SÜD vertretbare andere Verbindungs- und Übertragungsfehler, nach unvertretbarem Virenbefall usw. eintreten, hat SÜD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen SÜD, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das EDV-System, welches SÜD verwendet, wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferung von elektronischen Daten ist der Auftraggeber für eine endgültige Virenüberprüfung zuständig.
Wenn die Behinderung über den Ablauf des vereinbarten oder zugesicherten Bearbeitungszeitraum hinausgeht oder abzusehen ist, dass sie so lange andauern wird, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Bearbeitungszeit oder wird SÜD von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

Berufsgeheimnis

 SÜD verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
SÜD verpflichtet sich, den unter Umständen beauftragten Dritten ebenfalls zum Stillschweigen zu verpflichten.
Bei Benutzung moderner Bürokommunikation, wie z.B. Internet, E-Mail, Fax usw., kann ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf diesem Wege auf übermittelte Texte Zugriff nehmen können.

Vergütung

Die Vergütung für erbrachte Sprachdienstleistungen wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung rein netto fällig. Für Übersetzungen gilt, dass die Vergütung spätestens mit der Abnahme fällig wird.
Sollte der Auftraggeber nach 5 Tagen keine Einwendungen gegen die Übersetzung erhoben haben, gilt das Werk als abgenommen.
SÜD hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
SÜD kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
Dolmetschleistungen werden mit dem vereinbarten Stundensatz nach Einsatzzeit (Einsatzzeit entspricht der Dolmetschzeit plus Reisezeit plus evtl. Wartezeit) vergütet. Reisekosten werden gesondert nach den gefahrenen Kilometern bzw. den tatsächlichen Fahrtkosten berechnet. Eine angebrochene Stunde wird auf eine halbe bzw. volle Stunde aufgerundet. Bei der Vereinbarung der Tagespauschalen können notwendige Nebenkosten (z.B. Reisekosten) zusätzlich berechnet werden. Wird der Dolmetschauftrag nicht rechtzeitig storniert, können dem Auftraggeber mindestens eine Stunde Dolmetschzeit sowie die volle Reisezeit und die Fahrtkosten, sofern diese nicht vom Verkehrsunternehmen erstattet werden, in Rechnung gestellt werden. Erfolgt die Stornierung binnen einer Frist von weniger als 5 Tagen vor Leistungsbeginn, kann SÜD ein Entschädigungshonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so wird eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (kurz JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
Bei Eilaufträgen wird ein Zuschlag von bis zu 100 % auf das vereinbarte Honorar bzw. den vereinbarten Stundensatz berechnet.
Bei Stornierung eines Auftrages werden bereits fertig gestellte Arbeiten zur Verfügung und in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
 Skonti und Abzüge werden ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht anerkannt.
Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit 8 (in Worten acht), bei Privatkunden 5 (in Worten fünf) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach J 247 BGB zu verzinsen.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

SÜD bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin der Übersetzung. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
SÜD behält sich die Urheberrechte vor.

Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Ahrensburg vereinbart.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, So werden diese durch Regelungen ersetzt, die den ungültigen Bestimmungen vom beabsichtigten Inhalt her möglichst entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Anita Salinas Castillo





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